ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Veranstalter
Präambel
Die SK Ticketladen Eventservice GmbH, Rechte Kremszeile 2-4/C, 3500 Krems and der Donau, ("ticketladen") betreibt die Onlineplattform www.ticketladen.at ("Plattform"), auf der Veranstalter von Events ("Veranstalter") verschiedene Veranstaltungen anlegen und verwalten können. Über einen integrierten Webshop kann der Veranstalter die Event-Tickets auch direkt an Besucher der Plattform ("Endkunden") verkaufen. ticketladen bietet daneben auch eine Applikation für Mobiltelefone an, die das Einlassmanagement beim Event durch eine Ticket-Scan-Funktion vereinfacht ("App").
Soweit nicht schriftlich ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für die Nutzung der Plattform und der App die folgenden Geschäftsbedingungen und ticketladen ist ausschließlich bereit, nur zu diesen Vertragsbedingungen mit dem Veranstalter zu kontrahieren. Vertragserfüllungshandlungen von ticketladen gegenüber dem Veranstalter gelten in keinem Fall als Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten, gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen ticketladen und dem Veranstalter.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien wie folgt:
1.2. ticketladen stellt die Plattform as is ohne Gewährleistung einer jederzeitigen Verfügbarkeit zur Verfügung. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform im stetigen Aufbau ist und ticketladen im eigenen Ermessen die Plattform weiterentwickelt und wartet. ticketladen ist dem Veranstalter gegenüber, insbesondere hinsichtlich der technischen und grafischen Gestaltung der Plattform und der App weisungsfrei.
1.3. ticketladen ist im Rahmen des Betriebs, der Entwicklung und Warten berechtigt, die Qualität und Effizienz der App und des Einlassmanagements zu verbessern und behält sich hierfür das Recht vor, zu Test- und Überprüfungszwecken eine begrenzte Anzahl kostenloser Tickets für ausgewählte Veranstaltungen zu generieren. Diese Testtickets ermöglichen einen regulären Besuch der Veranstaltung und werden ausschließlich zum Zweck der Überprüfung und Verbesserung der Systeme und Prozesse verwendet. Die Vergabe dieser Tickets erfolgt nach internen Kriterien und in enger Abstimmung mit dem Veranstalter.
1.4. Das Vertragsverhältnis beginnt mit erfolgreicher Registrierung des Veranstalters auf der Plattform und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2.1. ticketladen übernimmt für den Veranstalter die Vermittlung von Geschäften mit Endkunden, die die Plattform nutzen, um Tickets für die Events des Veranstalters zu erwerben. In diesem Verhältnis agiert ticketladen ausschließlich als Vermittler mit Abschlussvollmacht, um diese Käufe zwischen Veranstalter und Endkunden abzuwickeln.
2.2. ticketladen ist daher berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Veranstalters Geschäfte über den Ticketkauf auf der Plattform abzuschließen und Rechnungen auszustellen.
2.3. Der Kaufvertrag über die Tickets kommt direkt zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Die Informationen des Veranstalters zum Event und Ticketverkauf bestimmen dabei die Konditionen des Vertrages.
2.4. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass ticketladen auch andere Veranstalter vertritt und während aufrechter Geschäftsverbindung unter Umständen auch Tickets für Events von konkurrierenden Veranstaltern vertreibt.
2.5. Weitergehende Pflichten als die in Pkt 1 und 2 genannten, trifft ticketladen nicht. ticketladen ist als reiner Vermittler in keiner Weise für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und kann dafür weder vom Veranstalter noch von Endkunden haftbar gemacht werden.
3. Pflichten des Veranstalters
3.1. Für eine erfolgreiche Registrierung auf der Plattform hat der Veranstalter in der Anmeldemaske für Veranstalter alle mit (*) gekennzeichneten Felder ("Stammdaten") vollständig und richtig auszufüllen. ticketladen hat im Anschluss die Registrierung zu bestätigen. ticketladen behält sich ausdrücklich das Recht vor, anhand der Stammdaten den Veranstalter zu prüfen. Im Falle von Bonitätsproblemen oder anderen negativen Prüfungsergebnissen, kann ticketladen die Bestätigung der Registrierung ohne weitere Mitteilung ablehnen.
3.2. Änderungen der Stammdaten sind ticketladen unverzüglich bekanntzugeben. Bei Änderung der Bankverbindung behält sich ticketladen das Recht vor einen entsprechenden Legitimationsnachweis hinsichtlich der neuen Bankverbindung zu verlangen.
3.3. Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Berechtigungen (zB Gewerbeberechtigung) zu erlangen und aufrecht zu erhalten. Änderungen im Rahmen der erforderlichen Berechtigung (insbesondere deren Wegfall) sind ticketladen unverzüglich bekanntzugeben.
3.4. Der Veranstalter ist Vertragspartner des Endkunden und daher selbst verantwortlich, die auf der Plattform angebotene Leistungen sowie Konditionen (zB separate Kauf-, Storno- oder Rückerstattungsbedingungen) gegenüber dem Endkunden zu erbringen. ticketladen hat weder Einfluss auf die Vertragserfüllung noch auf die Erfüllungsbedingungen. Es haftet ausschließlich der Veranstalter den Endkunden gegenüber für die Verfügbarkeit der beworbenen Angebote (zB Events, verkaufte Plätze Konsumationsauswahl vor Ort, sonstige Zusatzleistungen etc) und die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen (zB Veranstaltungsbeginn, Dauer, Ort, Saalpläne, Informationen zu barrierefreien Zugängen etc). Sollte ticketladen Beschwerden erhalten, die ausschließlich die Leistung des Veranstalters betreffen, werden diese unmittelbar an den Veranstalter weitergeleitet. Die alleinige Pflicht zur weiteren Bearbeitung einer solchen Beschwerde trifft den Veranstalter.
3.5. Daten von Endkunden dürfen vom Veranstalter nicht rechtswidrig für andere Zwecke als zur vereinbarten Leistungserfüllung verwendet werden.
3.6. Im Fall einer Eventabsage hat der Veranstalter die betroffenen Endkunden unverzüglich zu verständigen.
3.7. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets am jeweiligen Absatzmarkt einzuhalten. Das betrifft insbesondere Informations-, Kennzeichnungspflichten, sowie sämtliche verbraucher- und datenschutzrechtliche Pflichten, aber auch etwaige Abgabe-, Steuer- und Meldepflichten an seinem Sitz. Weiters darf der Veranstalter keine unvollständigen oder unrichtigen Informationen oder gesetztes- oder sittenwidrige Inhalte auf der Plattform darstellen. Besteht begründeter Verdacht, dass der Veranstalter gegen diese Bestimmung verstößt, behält sich ticketladen ausdrücklich das Recht vor, das betroffene Event nicht zu veröffentlichen oder zu sperren. Bei wiederholten Verstößen, kann auch der Account des Veranstalters deaktiviert werden.
3.8. Entstehen ticketladen Schäden oder Kosten aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Pkt 3, hält der Partner ticketladen diesbezüglich auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos.
4. Bestellung
4.1. Die Endkunden gelangen durch Anklicken eines Events auf der Plattform direkt zur Detailansicht der Veranstaltung. Über eine Schaltfläche wird der Webshop geöffnet und die Endkunden können die gewünschten Tickets des Events auswählen, in den Warenkorb ablegen und eine Zahlungsart wählen.
4.2. Aktuell bietet ticketladen Bezahlung per eps-Überweisung und Kreditkarte an. Um beide Zahlungsoptionen nutzen zu können, muss der Veranstalter ein Konto bei dem von ticketladen benannten Zahlungsdiensteanbieter eröffnen und während der gesamten Vertragslaufzeit vorhalten. In diesem Zusammenhang finden die entsprechenden allgemeinen Vertragsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters Anwendung. Auf den aktuellen Zahlungsdiensteanbieter wird im Zuge des Registrierungsprozess hingewiesen. Der Zahlungsdiensteanbieter agiert vollkommen unabhängig von ticketladen und ist ticketladen für keine Zahlungsvorgänge, vom Zahlungsdiensteanbieter generierte Aufschlüsselungen, Rechnungen oder sonstige Abwicklungen verantwortlich und haftbar. Auch haftet ticketladen nicht für Fehler in Rechnungen/Aufschlüsselungen, die aus der Sphäre des Veranstalter rühren.
4.3. Nach erfolgtem Zahlungsvorgang wird die Ticketbestellung gesendet (Aufforderung zur Offertenstellung). Die Bestellung ist die verbindliche elektronische Erklärung des Endkunden die gewählten Ticktes zu den Preisen und Konditionen laut Webshop kaufen zu wollen (bindendes Angebot). Das Angebot wird automatisiert von ticketladen – in Vertretung des Veranstalters – angenommen, indem die bestellten Tickets dem Endkunden elektronisch übermittelt werden.
5. Zahlungen und Umsatzprovision
Über die Plattform verkaufte Tickets
5.1. Für jedes Ticket, das über die Plattform verkauft wird, hat ticketladen Anspruch auf eine Umsatzprovision iHv 7% des Bruttokaufpreises gegenüber dem Veranstalter. Für kostenlose Tickets behalten wir uns das Recht vor, eine Pauschalgebühr pro generiertem Ticket, maximal jedoch in Höhe von EUR 3, an den Veranstalter zu verrechnen.
5.2. Ausgenommen von einer Provision sind generierte Testtickets iSd Pkt 1.3.
5.3. Bei Zahlungen des Endkunden per Kreditkarte oder eps-Überweisung empfängt der Zahlungsdiensteanbieter den Bruttokaufpreis. Die unter Pkt 5.1 vereinbarte Umsatzprovision wird unmittelbar abgezogen und ticketladen ausbezahlt. Der Restbetrag wird unmittelbar auf das Zahlungsdiensteanbieterkonto des Veranstalters überwiesen. Beim Zahlungsdienstanbieter kann der Veranstalter selbst wählen, ob er die Überweisung auf sein Konto täglich, wöchentlich oder monatlich möchte. Ebenso ist eine jederzeitige Sofortauszahlung über das Konto des Zahlungsdiensteanbieters möglich.
5.4. ticketladen legt monatlich im Nachhinein (also am Monatsanfang des Folgemonats) Rechnung über die Verkäufe des Veranstalters und die angefallenen Provisionen.
Selbst generierte und Abendkassatickets
5.5. Für jedes Ticket, das sich der Veranstalter selbst über die Systeme von ticketladen generiert sowie den Abendkassatickets, hat ticketladen Anspruch auf eine Umsatzprovision iHv 3% des Bruttokaufpreises gegenüber dem Veranstalter.
5.6. ticketladen legt nach Abschluss der Veranstaltung dem Veranstalter Rechnung über die selbst generierte und Abendkassatickets und die hierfür angefallenen Provisionen.
Allgemeines
5.7. Rückerstattungen, Rabatte, Stornierungen oder andere nachträgliche Preissenkungen vom Veranstalter gegenüber dem Endkunden lassen den Provisionsanspruch von ticketladen unberührt. Sofern die Zahlungen über den Zahlungsdiensteanbieter abgewickelt werden und Käufe storniert/rückabgewickelt werden – aus welchem Grund auch immer (zB Absage einer Veranstaltung, Storno durch Endkunden etc) – ist der Veranstalter dazu verpflichtet für eine entsprechende Deckung beim Konto des Zahlungsdienstanbieter zu sorgen, um die Rückerstattungen durchführen zu können. Die Rückerstattung kann bis zum maximal möglichen Zeitraum des Zahlungsdienstanbieters direkt über das ticketladen-Portal angestoßen werden. Von einer Rückerstattung ist allerdings die Provision von ticketladen ausgeschlossen und der Zahlungsdiensteanbieter angewiesen, diese an ticketladen auszubezahlen. Eventuell anfallende Mehrkosten des Zahlungsdienstanbieters werden von ticketladen an den Veranstalter mit 7 Tage Zahlungsziel verrechnet.
5.8. Die Rechnung wird dem Veranstalter an seine E-Mail-Adresse aus den Stammdaten übermittelt und ist mit Eingang fällig. Provisionen, die nicht bereits vom Zahlungsdiensteanbieter abgezogen wurden, werden gesondert dargestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit auf nachfolgendes Konto zahlbar:
SK Ticketladen Eventservice GmbH
IBAN: AT82 4715 0117 6262 0000
6. Geistiges Eigentum
6.1. ticketladen ist berechtigt, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen (insbesondere Namen, Firma, Betriebsbezeichnung, Logo, Produktübersicht, Bilder, Kennzeichen, Fotos, Marken etc) für die Erfüllung des Vertragsgegenstands und im Rahmen von Werbemaßnahmen ohne Vergütung zu verwenden.
6.2. Der Veranstalter räumt ticketladen dafür ein unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zur aktiven Bewerbung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Inhalte für die Dauer des Vertrages ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Verwendung der Immaterialgüterrechte auf der Plattform, in Drucksorten, auf Social Media-Kanälen (zB Facebook, Instagram etc) und im Rahmen von Google-Ad-Words, Werbekampagnen, und andere Maßnahmen des Onlinemarketings und der Suchmaschinenoptimierung. Nach Beendigung des Vertrages ist ticketladen zwar nicht mehr zur aktiven Nutzung berechtigt, ist allerdings aber nicht verpflichtet, rechtmäßig genutzten Inhalte während der Vertragsdauer zu vernichten/löschen.
6.3. Der Veranstalter sichert ticketladen zu, berechtigt zu sein ihr die Rechte im dargestellten Umfang einräumen zu können und hält ticketladen bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
6.4. ticketladen räumt dem Veranstalter ein beschränktes, befristetes und unentgeltliches Nutzungsrecht zur Verwendung geschützten Inhalten von ticketladen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Inhalte, die dem Veranstalter von ticketladen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich die Nutzung zur Bewerbung von aktuell veröffentlichten Events auf der Plattform und endet mit Vertragsbeendigung nach Pkt 8. ticketladen behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Nutzungsrecht aufzuheben, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der Veranstalter die Rechte missbräuchlich verwendet.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. ticketladen haftet nicht für (i) Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit Angelegenheiten entstehen, für die der Veranstalter gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verantwortlich ist; (ii) Angelegenheiten die außerhalb der Kontrolle von ticketladen liegen, einschließlich Verschulden Dritter oder durch nicht zurechenbare Unterbrechung der Verfügbarkeit des Webshop oder der App (zB unabänderliche technische Probleme im Internet oder in Telekommunikationssystemen); (iii) Bestellungen von Endkunden, die unter Verwendung von betrügerisch erlangten Zahlungsdaten oder anderen Vertragsdaten (zB "Phishing" von Kreditkartendaten, Identitätsdiebstahl usw) getätigt wurden und für Schäden durch einen Zahlungsverzug oder eine Zahlungsverweigerung eines Endkunden; (iV) die unerlaubte Weitergabe oder Veräußerung von Tickets durch Endkunden oder Dritten sowie (v) Inhalte des Veranstalters auf der Plattform.
7.2. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen schließt ticketladen ebenfalls aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die in diesem Absatz enthaltene Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ticketladen. Auch übernimmt ticketladen keine Haftung für Stornierungen und Rückbuchungen durch Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute. ticketladen übernimmt sohin auch keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.
7.3. Die Haftung von ticketladen ist überdies der Höhe nach insgesamt mit den bezahlten Provisionen im jeweiligen Jahr des Schadenseintritts begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von ticketladen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Veranstalter.
7.4. Der Veranstalter hat sämtliche von ticketladen nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von einem Jahr Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
8. Beendigung des Vertragsverhältnisses
8.1. Jede Partei kann den Partnervertrag jederzeit schriftlich kündigen.
8.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können ticketladen und der Partner ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund, der ticketladen zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn
- der Veranstalter angekündigte Leistungen nicht zufriedenstellend erbringt,
- der Veranstalter unrichtige Angaben über wesentliche Umstände macht,
- der Veranstalter durch ticketladen zur Verfügung gestellte Endkundendaten missbräuchlich (insbesondere entgegen den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder der anwendbaren Datenschutzgesetze sowie des TKG) verwendet,
- der Veranstalter eine Änderung seiner Stammdaten verschweigt oder die Aktualisierung der Stammdaten mutwillig behindert, oder
- sonst ein wichtiger Grund nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen inklusive des Provisionsmodells erlangen nach Ablauf von zwei Wochen ab Verständigung des Veranstalters Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu ticketladen, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Veranstalters bei ticketladen eingelangt ist. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten für den Veranstalters die bisherigen Vertragsbedingungen weiter. Die Verständigung des Veranstalters erfolgt in elektronischer Form.
9.2. ticketladen und der Veranstalter verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraglicher Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, diese streng vertraulich zu behandeln.
9.3. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
9.4. Erklärungen des Veranstalters haben grundsätzlich per E-Mail an backstage@ticketladen.at zu erfolgen.
9.5. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
9.6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 3500 Krems and der Donau sachlich zuständige Gericht.
9.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sowie deren Änderungen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Verbleiben bei der Vertragsauslegungen Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.